Verbinden Sie Sicherheit mit Wohnkomfort
Rauchmelderpflicht in Sachsen- Anhalt in Neu-, Um- und auch Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure.
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2015
Warten Sie nicht zu lange.
Lassen Sie sich von uns beraten.